Rechte und Pflichten der SMV

Die Schülermitverantwortung

Kurz und präzise gesagt: In der Schülermitverantwortung (SMV) arbeiten Schülerinnen und Schüler aktiv an der Gestaltung ihrer Schule und des Schulwesens mit. Sie vertreten dabei in erster Linie die Interessen ihrer Mitschüler und haben dabei vielfältige Pflichten und Rechte. Dazu kommt natürlich die Mitwirkung bei Organisation und Gestaltung von Schulveranstaltungen (eine Übersicht über die genauen Aktivitäten unserer Platen-SMV finden Sie unter anderem im SMV-Hauptartikel). Rechte, Aufgaben und Pflichten der SMV sind im Artikel 62 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) niedergeschrieben:

Zu den Rechten der SMV gehören unter anderem der Erhalt von Informationen über alle sie betreffenden Angelegenheiten (Informationsrecht) die Übermittlung von Wünschen und Anregungen der Schüler an Lehrer, Schulleiter und Elternbeirat (Anhörungs- und Vorschlagsrecht), sowie das Einsetzen von Hilfe und Vermittlung von Schülern, die glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht). Die Schülersprecher nehmen an Schulforumssitzungen teil, aber die gesamte SMV fungiert als Ansprechpartner für schulische Belange. Dazu kommt das Beschwerderecht, also das Vorbringen von Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, dem Schulleiter und im Schulforum, daneben die Mitwirkung bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung und im Schulforum, und das Anbringen von Anregungen zum Unterricht im Rahmen der Lehrpläne. Hieraus entstanden am Platen beispielsweise die „Zeit-für-uns-Stunde“ und vieles mehr.

Zu den Kernaufgaben und Pflichten gehören die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, die Übernahme von Ordnungsaufgaben, die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler und die Mithilfe bei der Lösung von Konflikten.

Die Aufgaben der Schülermitverantwortung werden insbesondere durch folgende Einrichtungen der Schülervertretung wahrgenommen: die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter, danach die Klassensprecherversammlung, die gewählten Schülersprecher, durch den Schülerausschuss, dann Stadt- und Landkreisschülersprecher, Bezirksschülersprecher, und schließlich die Landesschülerkonferenz.

Mit allen Tätigkeiten leistet die SMV einen unschätzbaren Beitrag zum Schulleben. Neue Mitglieder und Helfer sind immer herzlich willkommen.

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